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Testamentarische Verfügung / Zustiftung

Testament - Zukunft gestalten

Im Rahmen der Nachlassregelung ist es bereits zu Lebzeiten möglich festzulegen, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Tod geschehen soll. Durch eine Schenkung oder Zustiftung kann man dafür sorgen, dass das Geld genau dem gewünschten Zweck zugeführt wird, im Falle einer Zustiftung sogar mit dem Versprechen, dass sich die Summe nicht verbraucht, sondern auf Dauer entsprechend der eigenen Wünsche erhalten wird.

Wenn Sie der Überlegung Raum geben möchten, ob Sie die Stiftung „Miteinander Leben" im Rahmen Ihrer Nachlassregelung bedenken, wenden Sie sich jederzeit gerne an uns. Selbstverständlich wird dieser Themenbereich mit Diskretion und, wenn gewünscht, mit der beratenden Unterstützung eines Notars oder Steuerberaters behandelt.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an uns!

Zustiftung - Sie werden unser Partner

Was ist eine Zustiftung?

Im Gegensatz zu einer Spende, die zeitnah für die geförderten Projekte ausgegeben werden muss, wird eine Zustiftung dem Stiftungskapital zugeführt und bleibt dort für die Ewigkeit erhalten. Nur die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dürfen für die Förderung der Projekte verwendet werden. Je höher das Stiftungsvermögen ist, desto höhere Erträge können ausgeschüttet werden. Das Stiftungskapital darf nicht angetastet werden. Die Stiftungs-Projekte hätten somit eine sichere Zukunft, wenn sie längerfristig aus den Erträgen des Stiftungsvermögens finanziert werden könnten, vollkommen unabhängig vom Spendenaufkommen.

Wie kann ich eine Zustiftung machen?

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt und ausschließlich das Wort „Zustiftung", ansonsten muss der Betrag als Spende gebucht werden! Auf die Zuwendungsbestätigung hat eine Zustiftung keinen Einfluss. Sie wird wie gewohnt ausgestellt. Bei Zustiftungen bis zu einer Höhe von 200 Euro gilt Ihr Überweisungsträger als Nachweis für das Finanzamt.

Wie hoch muss eine Zustiftung sein?

Zustiftungen können, genau wie Spenden, in jeglicher Höhe der Stiftung "Miteinander Leben" zufließen. Auch kleinere Beträge sind willkommen!

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