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Geldauflagen

Geldauflagen sind Zahlungen aus Ermittlungs- und Strafverfahren, zu denen Privatpersonen oder Unternehmen per Gerichtsentscheid oder durch ein Übereinkommen mit der Staatsanwaltschaft verpflichtet werden. Sie werden in Fällen geringer Schuld verhängt, wenn entweder kein öffentliches Interesse an einer weiteren Strafverfolgung besteht oder wenn eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Richter, Staatsanwälte und Amtsanwälte bestimmen unabhängig und weisungsfrei, ob eine Geldauflage in die Staatskasse fließt oder einer gemeinnützigen Vereinigung zu Gute kommt. Auch welche Einrichtung bedacht wird, liegt im jeweiligen freien Ermessen.

Die Stiftung "Miteinander Leben" kann solche Geldauflagen empfangen. Für weitere Informationen wenden Sie sich an uns!

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