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Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst

Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst des Malteser Hilfsdienstes e. V.

Die Malteser sind – nach eigenen Angaben – bundesweit führend im Bereich der Hospizarbeit; dabei stellt die Kinder- und Jugendhospizarbeit einen Schwerpunkt dar. Insbesondere orientiert sich der Malteser Hilfsdienst e. V. an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen einschließlich der betroffenen Familien mit dem Ziel, die Eltern und Angehörigen zu entlasten beziehungsweise insoweit zu unterstützen, dass es ihnen möglich ist, sich hinreichend um das erkrankte Kind beziehungsweise den Jugendlichen zu kümmern. Bereits 2006 wurden seitens der Malteser erste Schritte unternommen, ehrenamtliche Hospizhelferinnen und -helfer zu gewinnen und sie entsprechend fortzubilden. Dafür gewährte die Stiftung Miteinander Leben seinerzeit eine Zuwendung in Höhe von 6.000 Euro. Aufgrund der zwischenzeitlich gesammelten Erfahrungen will der Malteser Hilfsdienst den Bereich der ambulanten Kinder- und Jugendhospizarbeit „professionalisieren“, wobei bei diesem Neustart das ehrenamtliche Engagement nach wie vor eine außerordentlich wichtige Rolle spielen soll. Der offizielle „Startschuss“ hierfür soll der 10. Februar 2021, der Tag der Kinderhospizarbeit, sein.

Der Malteser Hilfsdienst e. V. plant den ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst kreisweit bekannt zu machen und die Bevölkerung für die Thematik der hospizlichen Begleitung und palliativen Beratung zu sensibilisieren. Ein weiteres wichtiges Ziel ist es, Ehrenamtliche zu gewinnen, die sich der Herausforderung stellen, an einem entsprechenden Vorbereitungskurs (mit rund 100 Stunden) teilzunehmen, um dann anschließend die Hospizarbeit zu unterstützen.

Personell sind die Malteser für dieses Projekt bisher nur mit einer Koordinatorin für den ambulanten Kinder– und Jugendhospizdienst ausgestattet. Es bedarf jedoch im Zuge einer professionalisierten Vorgehensweise der Beschäftigung einer weiteren Koordinationsfachkraft, die zu Beginn des kommenden Jahres als Teilzeitkraft eingestellt werden soll. Deren Finanzierung ist über die Krankenkassen im ersten Jahr des Projekts allerdings noch nicht möglich. Daher bittet der Antragsteller die Stiftung Miteinander Leben um eine Anschubfinanzierung. Auch fallen Kosten für Pflichtfortbildungen der Koordinationskraft, die der Antragsteller auch nicht refinanziert bekommt, an.

Gemeinsam mit dem ehrenamtlich tätigen Personal sollen die eingangs genannten Ziele sukzessive durch den Aufbau entsprechender Strukturen erreicht werden, so dass Familien mit ihren lebensverkürzend erkrankten Kindern und Jugendlichen eine optimale Versorgung erhalten können.

Die Stiftung "Miteinander Leben" beteiligt sich mit 30.000 Euro an der Anschubfinanzierung für die hauptamtliche Koordinierungsstelle.

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