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Konzeption zur Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen im Wald - Ökokontomaßnahmen für den Wald im Kreis Offenbach

BUND Landesverband Hessen e. V. in Frankfurt

Der BUND Landesverband Hessen e V. hat in den Jahren 2006 – 2010 ein von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) finanziertes Projekt zum Ökokonto im Wald erfolgreich durchgeführt. Im Rahmen dieses Projektes konnten viele naturschutzfachliche Aspekte zum Ökokonto im Wald, unter Berücksichtigung der Belange der Forstwirtschaft sowie der Grundeigentümer, aufbereitet werden. Dies würde der Antragsteller gerne fortführen und nunmehr herunter gebrochen auf den Bereich des Waldes im Kreis Offenbach eine Konzeption erarbeiten, die für die beteiligten Gruppen aus Kommunen, Fortwirtschaft und Naturschutz als gemeinsame Grundlage für die Umsetzung konkreter Maßnahmen dienen soll. Diese Maßnahmen sollen vor dem Hintergrund des Themas „Ökokonto" bzw. „Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft" naturschutzfachlich möglichst effizient und zielgerichtet wirksam werden. Die gesamte Waldfläche im Kreis Offenbach, knapp 16.000 Hektar, ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Als Schutzweck wird in der Landschaftsschutzgebietsverordnung in § 2 u. a. hervorgehoben „die nachhaltige Sicherung der verbliebenen Freiflächen und der Wälder, insbesondere der großen Laubwaldmischbestände wegen ihrer besonderen Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung, für den Erhalt von Schönheit, Vielfalt und Eigenart des Landschaftsbildes sowie den Ressourcenschutz im Verdichtungsraum Rhein/Main." Parallel dazu existiert seit Ende August 2010 eine „Naturschutzleitlinie für den hessischen Staatswald", deren Inhalte für den Staatswald bis Ende 2011 abgearbeitet sein sollen. Hieraus werden sich viele Maßnahmenvorschläge ergeben, die bezüglich ihrer Eignung als Kompensationsmaßnahme und damit als potentielle Ökokontomaßnahme geprüft werden müssen.

Für die Kommunen besteht in ihren jeweiligen Kommunalwäldern die große Chance, notwendige Kompensationsmaßnahmen vor Ort zu realisieren und damit gleichzeitig den Wald in seiner ökologischen Wertigkeit aufzuwerten sowie konkrete Maßnahmen auch zum Artenschutz im Wald umzusetzen. Im Rahmen der Erarbeitung einer solchen Konzeption wird es notwendig sein, ein Fachbüro einzubinden. Hier denkt der Antragsteller an das Büro „Institut für Tierökologie und Naturbildung", das bereits eine Konzeption für den Bereich des Laubacher Waldes bei Gießen erarbeitet hat.

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