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Entstehung & Organisation

Gründungsjahr

Die Stiftung „Miteinander Leben“ wurde am 28. Dezember 2000 durch den Regierungspräsidenten in Darmstadt genehmigt. Die Stiftung hat ihren Sitz in Dietzenbach. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Die Stiftung ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen in Berlin.

Zweck und Selbstverständnis der Stiftung

Die Stiftung „Miteinander Leben“ will dem Gemeinwohl dienen, das Gemeinwesen im Kreis Offenbach stärken und Kräfte der Innovation und Integration mobilisieren. Das Engagement der Stiftung „Miteinander Leben“ basiert auf Werten wie persönlicher Freiheit, Offenheit, Toleranz und Solidarität, die in den Grundrechten unserer Verfassung niedergelegt sind.

Gefördert werden Projekte, Vorhaben oder Einrichtungen, die einen Bezug zum Kreis Offenbach und seinen Städten und Gemeinden haben. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Institutionen. Es werden solche Vorhaben gefördert, die nicht zu den regulären Aufgaben der Kreisverwaltung gehören und bei denen sich Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich engagieren.

Die Stiftung setzt vorrangig die Fördermittel als Starthilfe sowie zur Initiierung und Förderung gemeinnütziger Projekte ein.

Stiftungserrichtung und Zustiftungen / Stiftungskapital

Die Stiftung ist durch Gründungskapital der KVBG GmbH, Dietzenbach in Höhe von 5.000.000,00 Deutsche Mark beziehungsweise 2.556.459,41 Euro errichtet worden. Es folgten vier weitere Zustiftungen, die das Stiftungs­kapital auf 2.579.404,63 Euro hoben.

Freie Rücklagenbildung

Der Stiftungsvorstand beschloss in seiner Sitzung am 02. November 2011, der inflationsbedingten Wertminderung des Stiftungskapitals durch die Bildung einer freien Rücklage entgegen zu wirken. Erstmals wird ab dem Wirtschaftsjahr 2012 bis zu einem Drittel des Überschusses der Einnahmen als freie Rücklage gemäß § 58 Nummer 7a Abgabeordnung dem Stiftungsvermögen zugeführt. Somit beträgt das Stiftungsvermögen derzeit (Stand: März/April 2017) 2.649.404,63 Euro (einschließlich der Zustiftungen).

Stiftungszweck gemäß § 2, Absatz 3 der Stiftungsverfassung

Zweck der Stiftung ist die Initiierung und Förderung gemeinnütziger Projekte in den Bereichen:

  • Bildung, Erziehung und Völkerverständigung,
  • Jugend- und Altenhilfe,
  • Kunst und Kultur,

die im Interesse des Kreises Offenbach, seiner Gemeinden oder seiner Bürgerinnen und Bürger durchgeführt werden oder durchgeführt werden sollen.

Erweiterung des Stiftungszweckes

Die Organe der Stiftung beschlossen auf Anregung des Kreistages Kreis Offenbach, den Stif­tungszweck um den Bereich Naturschutz zu erweitern. Die Umsetzung erfolgte durch Geneh­mi­gung der Stiftungsaufsicht beim Regierungspräsidium Darmstadt 2008.

Somit kann die Stiftung „Miteinander Leben“ jetzt auch folgende Maßnahmen fördern:

  • Öffentlichkeitsarbeit im Naturschutz,
  • Förderung des Ankaufs und der Anpachtung ökologisch wertvoller Flächen,
  • Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes durch eigene Maßnahmen oder durch finanzielle Förderung von Maßnahmen Dritter
  • Förderung von Maßnahmen zum Schutz heimischer Tier- und Pflanzenwelt.

Von den jährlichen Erträgen aus dem Stiftungskapital dürfen höchstens 20 Prozent für den Stiftungszweck „Naturschutz“ vergeben werden.

Stiftungsorgane

Die Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat.

Die Stiftung „Miteinander Leben“ hat einen fünfköpfigen ehrenamtlichen Stiftungsvorstand, der aus den drei jeweiligen hauptamtlichen Mitgliedern des Kreisausschusses und zwei Mitgliedern des Kreistags Offenbach besteht (stand Mai 2016):

  • Landrat Oliver Quilling, Vorsitzender (kraft Amtes)
  • Erste Kreisbeigeordnete Claudia Jäger, Stellvertretende Vorsitzende (kraft Amtes)
  • Kreisbeigeordneter Carsten Müller
  • Kreistagsabgeordneter Reimund Butz
  • Vorsitzende des Kreisausländerbeirates Olga Lucas Fernández
  • einen achtköpfigen ehrenamtlichen Stiftungsrat, dem fünf Vertreterinnen und Vertreter des Kreistags Offenbach, zwei ehrenamtliche Mitglieder des Kreisausschusses und bis zu acht weitere Mitglieder der im Kreisgebiet tätigen gesellschaftlichen Organisationen, Verbänden und Zustifterinnen und Zustifter angehören (Stand: Mai 2016):
    • Kreistagsvorsitzender Bernd Abeln, Vorsitzender
    • Kreistagsabgeordnete Tina Hobusch, Stellvertretende Vorsitzende
    • Kreistagsabgeordnete Maria Becht
    • Kreistagsabgeordnete Andrea Wacker-Hempel
    • Kreistagsabgeordneter Thomas Orth
    • Kreisbeigeordnete Heide Wolf
    • Kreisbeigeordnete Heide Heß
    • Vorsitzende des Kreisausländerbeirates Olga Lucas Fernández

Aufgaben

Nach § 7 der Stiftungsverfassung obliegt dem Stiftungsvorstand die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Verwaltung des Stiftungsvermögens sowie die Vergabe der Stiftungsmittel. Der Vorstand kann für die Erledigung seiner Aufgaben Hilfspersonen beschäftigen, beziehungsweise die Erledigung einzelner Stiftungsaufgaben nur sachkundigen Dritten übertragen. Dem Stiftungsrat obliegt nach § 8 der Stiftungsverfassung die Überwachung und Entlastung des Vorstands sowie die Genehmigung des Wirtschaftsplans und der Jahresrechnung.

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