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Stiftungsaufsicht

Behördliche Prüfung

Der Vorstand erstellt innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres eine Jahresrechnung. Sie besteht aus einem schriftlichen Tätigkeitsbericht und einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung.

Diese Jahresrechnung wird durch die Revision des Kreises Offenbach geprüft. Der Prüfungsauftrag erstreckt sich auf die Erhaltung des Stiftungsvermögens, die verfassungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel sowie die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zur Gemeinnützigkeit.

Die Vorlage der geprüften Jahresrechnung bei der Stiftungsaufsichtsbehörde erfolgt  innerhalb von neun Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres.

Nachweis der Gemeinnützigkeit

Die Stiftung „Miteinander Leben“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes Offenbach, Steuernummer 44250 74201 vom 20. Juni 2016 als gemeinnützig bis zum 31. Dezember 2019 anerkannt und zur Förderung  in den Bereichen Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe, Naturschutz und Landschaftspflege, internationale Gesinnung und Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens berechtigt. Sie ist befugt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Alle Zuwendungen werden satzungsgemäß verwendet.

Turnusmäßiger Tätigkeitsbericht

In Ausführung des Beschlusses des Kreistages vom 27. April 2005 gibt der Vorstand der Stiftung „Miteinander Leben“ in jeder Legislaturperiode gegenüber den parlamentarischen Gremien des Kreises Offenbach einen Tätigkeitsbericht zur Stiftungsarbeit ab,  der über alle relevanten Aktivitäten sowie die Projektförderungen der Stiftung informiert.

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